Anwaltskanzlei Steffen König
Das ist Ihr gutes Recht
Anwaltskanzlei Steffen König
Hasetorwall 18
49076 Osnabrück
Kontakt
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Telefon: 0541 600150
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 09:00-13:00 Uhr und
15:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Seit fast 20 Jahren bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und in Osnabrück tätig.
Ich habe mich als Fachanwalt für Familienrecht qualifiziert und berate Sie hier mit Einfühlungsvermögen und Sorgfalt.
Durch regelmäßige Fortbildungen erweitere ich mein Fachwissen stets, um Ihnen eine optimale Rechtsvertretung zu bieten. Ich übernehme Mandate für Privatpersonen und Unternehmen.
Ich vertrete und berate Sie nicht nur in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Mit meiner gesamten Fachkenntnis, Erfahrung und meinem Engagement setze ich mich für Sie und Ihr Recht ein. Sie werden umfassend und verständlich zu allen Fragen in Ihrer Sache beraten und gegenüber allen weiteren Beteiligten vertreten.
Ehevertrag und Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarungen helfen bei der Vermeidung kostenintensiver und nervenaufreibender Auseinandersetzungen, falls die in die Beziehung gesetzten Erwartungen sich wider Erwarten nicht erfüllen sollten. Hier werden die Grundlagen einer Ehe geregelt und bestimmt, was im Fall einer Trennung oder Scheidung gelten soll. Dies ist wichtig, um beispielsweise die Aufteilung des Vermögens und etwaige Unterhalts- und Sorgerechtsfragen im Voraus verbindlich zu klären - und sich nicht im Fall der Fälle darüber gerichtlich streiten zu müssen.
Sofern Sie sich zur endgültigen Beendigung Ihrer Ehe entscheiden, begleite ich Sie kompetent durch das Verfahren zur Ehescheidung. Der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Ebenso wird, wie auch in allen anderen für Sie bearbeiteten Angelegenheiten, geprüft, ob die Möglichkeit staatlicher Hilfe (Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe) besteht, um Sie von Kosten der Beratung und Vertretung zu entlasten.
Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben ohne passenden Vertrag nicht das gleiche Gewicht wie eine Ehe. Solche Verträge sind beispielsweise im Erbfall, bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder bei Adoptionen sehr wichtig.
Im Falle, dass bei einer Ehescheidung kein Ehevertrag vorliegt, kläre ich mit Ihnen, wie das Vermögen aufgeteilt wird und eine Versorgung nach der Ehe gesichert werden kann. Versorgungsausgleichvereinbarungen können flexibel gestaltet werden, wenn Sie rechtzeitig handeln.
Ich unterstütze Sie bei Fragen zum Sorgerecht und Vermögensrecht Ihres Kindes. Es wird geklärt, wer wann, und in welchem Umfang Sorge für die ehelichen oder nicht ehelichen Kinder zu tragen hat. Auch bei Eingriffen in Ihr Sorgerecht beispielsweise durch das Jugendamt unterstütze ich Sie nach Kräften.
Auch wenn die Eltern voneinander getrennt leben, hat das Kind recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Ich unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen hierzu.
Ein Kind hat Rechte, egal ob es minderjährig oder erwachsen ist. Die Unterhaltspflicht sichert beispielsweise die Versorgung und bestimmt die Vormundschaft, wer sich im Todesfall der Eltern um das Kind kümmert.
Ich bin bei allen Fragen für Sie da.
Das Abstammungsrecht klärt Mutter- und Vaterschaft, hierauf hat das Kind ein Recht. Bei Fremdadoptionen von Nicht-Stiefkindern sind ebenfalls viele rechtliche Belange zu beachten.
Sie wollen Ihren Namen vor Missbrauch schützen? Sie planen, Ihren Nach- oder Vornamen wegen einer Geschlechtsumwandlung oder anderen wichtigen Gründen zu ändern? Ich helfe Ihnen.
Sie werden von mir sowohl außergerichtlich, wie auch im Prozess vertrauensvoll, kompetent und effizient beraten und betreut. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht beschäftige ich mich seit vielen Jahren primär mit Fragestellungen, die in die oben genannten Bereiche fallen.
Beim ersten Termin werden wir über ihre rechtlichen Sorgen ausführlich sprechen. Anschließend berate ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Schritte.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.
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