Anwaltskanzlei Steffen König
Hasetorwall 18
49076 Osnabrück
09:00-13:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Anwaltliche Beratung mit Erfahrung und Kompetenz
Ihr starker Partner für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren
Ich habe mich als Fachanwalt für Familienrecht qualifiziert und berate Sie hier mit Einfühlungsvermögen und Sorgfalt.
Leistungen
- Familienrecht
- Erbrecht
- Mediator (Schlichter)
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
- Miet- und Pachtrecht
Auszug meines Tätigkeitsbereiches
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ehevertrag und Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarungen helfen bei der Vermeidung kostenintensiver und nervenaufreibender Auseinandersetzungen, falls die in die Beziehung gesetzten Erwartungen sich wider Erwarten nicht erfüllen sollten. Hier werden die Grundlagen einer Ehe geregelt und bestimmt, was im Fall einer Trennung oder Scheidung gelten soll. Dies ist wichtig, um beispielsweise die Aufteilung des Vermögens und etwaige Unterhalts- und Sorgerechtsfragen im Voraus verbindlich zu klären – und sich nicht im Fall der Fälle darüber gerichtlich streiten zu müssen.
Ehescheidung
Sofern Sie sich zur endgültigen Beendigung Ihrer Ehe entscheiden, begleite ich Sie kompetent durch das Verfahren zur Ehescheidung. Der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Ebenso wird, wie auch in allen anderen für Sie bearbeiteten Angelegenheiten, geprüft, ob die Möglichkeit staatlicher Hilfe (Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe) besteht, um Sie von Kosten der Beratung und Vertretung zu entlasten.
Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaftsverträge
Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben ohne passenden Vertrag nicht das gleiche Gewicht wie eine Ehe. Solche Verträge sind beispielsweise im Erbfall, bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder bei Adoptionen sehr wichtig.
Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen
Im Falle, dass bei einer Ehescheidung kein Ehevertrag vorliegt, kläre ich mit Ihnen, wie das Vermögen aufgeteilt wird und eine Versorgung nach der Ehe gesichert werden kann. Versorgungsausgleichvereinbarungen können flexibel gestaltet werden, wenn Sie rechtzeitig handeln.
Elterliche Sorge
Ich unterstütze Sie bei Fragen zum Sorgerecht und Vermögensrecht Ihres Kindes. Es wird geklärt, wer wann, und in welchem Umfang Sorge für die ehelichen oder nicht ehelichen Kinder zu tragen hat. Auch bei Eingriffen in Ihr Sorgerecht beispielsweise durch das Jugendamt unterstütze ich Sie nach Kräften.
Umgangsrecht
Auch wenn die Eltern voneinander getrennt leben, hat das Kind recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Ich unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen hierzu.
Kindschaftsrecht
Ein Kind hat Rechte, egal ob es minderjährig oder erwachsen ist. Die Unterhaltspflicht sichert beispielsweise die Versorgung und bestimmt die Vormundschaft, wer sich im Todesfall der Eltern um das Kind kümmert.
Ich bin bei allen Fragen für Sie da.
Abstammung und Adoption
Das Abstammungsrecht klärt Mutter- und Vaterschaft, hierauf hat das Kind ein Recht. Bei Fremdadoptionen von Nicht-Stiefkindern sind ebenfalls viele rechtliche Belange zu beachten.
Namensrecht
Philosophie
Sie werden von mir sowohl außergerichtlich, wie auch im Prozess vertrauensvoll, kompetent und effizient beraten und betreut. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht beschäftige ich mich seit vielen Jahren primär mit Fragestellungen, die in die oben genannten Bereiche fallen.
Beim ersten Termin werden wir über ihre rechtlichen Sorgen ausführlich sprechen. Anschließend berate ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Schritte.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.